1. Geltungsbereich

Diese Finanzordnung gilt für Mitglieder der Sektion Orientierungslauf (OL) des SV Robotron Dresden und für ehrenamtlich eingesetzte und durch die Leitung bestätigte Helfer bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
Grundlage bildet die Finanzordnung des Sächsischen Turn-Verbandes e.V. (STV) (beschlossen vom Hauptausschuss des STV). 

Diese Ordnung tritt ab 01.01.2020 in Kraft.

2. Grundsätze

Grundlage für alle finanziellen Handlungen der Sektion Orientierungslauf bildet die Finanzordnung des SV Robotron Dresden. Die Finanzordnung der Sektion regelt nur zur Sicherung des Sportbetriebes Orientierungslauf die notwendigen Besonderheiten.

3. Leistungen des Vereins

3.1.      Generelle Leistungen des Vereins

3.1.1.   Startgelder

 -       Für alle aktiven Mitglieder des Vereins (siehe Betragsordnung) werden Startgelder innerhalb Deutschlands bezahlt.
 -       Für die Wettkämpfer des Kaderkreises (A- und B-Kader) werden die Startgelder für internationale Wettkämpfe gezahlt, wenn diese Wettkämpfe von der Leitung des SV Robotron Sektion OL als entwicklungsfördernd anerkannt wurden.
 -       Der Start muss vorher von der Leitung bestätigt sein oder in Abstimmung mit dem Trainerrat festgelegt werden.
 -       Für C- und D-Kader sowie aktive Mitglieder, die sich immer an der Organisation von Veranstaltungen des Vereins beteiligen, kann nach Abstimmung mit der Leitung das Startgeld für eine internationale Veranstaltung (auch Mehrtages-OL) 
         übernommen werden.
Startgelder für artverwandte Sportarten, wie Skilangläufe und Crossläufe werden innerhalb Deutschlands übernommen. Die unmittelbaren Nachbarbezirke der Polnischen und Tschechischen Republik können berücksichtigt werden. Startgelder sind, falls nicht zentral und vorab schon überwiesen, durch den Aktiven oder den für den Wettkampf eingesetzten Leiter bis spätestens 4 Wochen nach dem Wettkampf abzurechnen.

3.1.2    Übernachtungskosten

Für die Wettkämpfer der Kaderkreise A, B, C und D werden die Übernachtungskosten bei nationalen Meisterschaften, BR-Läufen und bis zu drei bedeutenden Veranstaltungen mit einer max. Höhe von 5,- €/Nacht übernommen. Belege sind vorzuweisen.

3.1.3.   Materialien

Der Verein stellt in Abhängigkeit von seiner finanziellen Situation den aktiven Mitgliedern einen Trainingsanzug und einen Laufanzug (mit einen Eigenanteil) zur Verfügung.
Weitere Ausrüstungen, wie Laufschuhe, Kompass oder Langlaufausrüstungen können für ausgewählte Kadersportler nach Bestätigung durch die Leitung finanziert werden.

3.1.4.   Übungsleiterentschädigung

Für aktiv als Übungsleiter tätige Sportfreunde mit gültiger Übungsleiterlizenz wird eine den Richtlinien des LSB entsprechende gestützte Übungsleiterentschädigung gezahlt.


3.2.      Besondere Leistungen des Vereins

Für einen ausgewählten Kreis von besonders aktiven Mitgliedern, die durch die Leitung mit mindestens 2/3 Mehrheit bestätigt sein müssen, werden zusätzlich folgende Leistungen übernommen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass diese Sportfreunde für andere, nicht diesem Kreis angehörende Sportfreunde, kostenlose Transportleistungen zu Sportveranstaltungen übernehmen.

3.2.1    Fahrgelder 

Fahrgelder zu nationalen und internationalen Veranstaltungen werden wie folgt gezahlt: 

-    Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die Kosten lt. Tarif (2. Klasse und Zuschlag) gegen Nachweis erstattet.
-    Bei Benutzung eigener Fahrzeuge wird eine Entschädigung von 0,30  € pro km gewährt. Für jeden weiteren Mitfahrer erhöht sich der Betrag um 0,02 € pro km.

3.2.2.   Übernachtungskosten 

Die vollen Übernachtungskosten zu nationalen und internationalen Veranstaltungen werden bei Vorlage der Rechnung übernommen.

3.2.3    Tagegeld 

Das Tagegeld für eine Wettkampfreise wird auf Basis der Abwesenheit am jeweiligen Kalendertag bestimmt.  
Bei einer Abwesenheit über:   8 Std. pro Kalendertag = 12,00 €
                                         24 Std. pro Kalendertag = 24,00 € 

3.2.4. Materialaufwendungen

Aktive Mitglieder erhalten in Abhängigkeit vom Jahresbudget und den erbrachten Leistungen Unterstützung für Verbrauchsmaterialien z.B. Laufschuhe, Langlaufschuhe oder Langlaufski bzw. für Sportkleidung wie Trainingsanzug oder Laufanzüge.
Alle durch den Verein voll finanzierten Materialien bleiben Eigentum des Vereins und stehen dem jeweiligen Sportler nur zur Ausübung seiner Wettkampftätigkeit zur Verfügung.

4. Leistungen der Mitglieder

4.1.      Jahres – Beiträge
Siehe Beitragsordnung des Vereins

 4.2.      Nachmeldungen

Bei Nachmeldungen zu Wettkämpfen, auf Wunsch bzw. durch Verschulden des Mitgliedes selbst, sind die Nachmeldegebühren von den Mitgliedern selbst zu finanzieren.

 4.3.      Strafgebühren

Startet ein Sportler nicht bei einem Wettkampf obwohl er gemeldet war, muss er die dem Verein entstandenen Kosten (mindestens das Startgeld) innerhalb von 2 Wochen bezahlen. Ausnahme ist eine nachweisbare Krankheit.

4.5.      Nachweispflicht

Jedes Mitglied hat unabhängig von dem unter Punkt 3 aufgeführten Leistungen des Vereins eine vollständige Abrechnung seiner Ausgaben vorzunehmen.
Die Abrechnung ist auf den vorgegebenen Formblättern durch den Fahrer oder den verantwortlichen Leiter zu gewährleisten.
Die Abrechnung muss innerhalb von 4 Wochen beim Finanzverantwortlichen des Vereins vorgenommen werden. Sollte diese Zeit begründet nicht eingehalten werden können, ist das abzustimmen.
Nicht ordnungsgemäß und termingerecht abgegebene Kostenanforderungen werden nicht mehr ausgezahlt.
Tagegelder und Kosten für Übernachtung können nur durch die in Anspruch nehmende Person selbst abgerechnet und quittiert werden.

4.6.      Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen

In Ausnahmefällen können auch Kosten für Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen übernommen werden.
Grundsätzlich soll von allen Veranstaltungen eine ordnungsgemäße Abrechnung einschließlich Tagegeld gemacht werden. Über diese Auszahlung entscheidet die Leitung in jedem speziellen Fall.

5. Kartenherstellung

Aufwandsentschädigung:
Für die in Zukunft für den Verein notwendige Herstellung von OL-Karten werden folgende Mindest-Richtwerte angerechnet:
A4-Karte                                   ungefähr             1500,00 bis 2000,00 €
in Abhängigkeit von der Schwierigkeit ergibt sich daraus:
Aufnahme           1 km 2                  ungefähr               100,00 €
Zeichnen             1 km 2                  ungefähr                50,00 €

6. Veranstaltungen

Für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen ist durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter ein entsprechender Finanzplan zu erstellen und durch die Leitung zu bestätigen.
Jede Veranstaltung ist auf der Grundlage einer ordentlichen Buchführung und der Vorlage aller Belege abzurechnen.
Für die Abrechnung gelten die gleichen Bedingungen wie unter Punkt 3 für die Teilnahme an Wettkämpfen.
Nichtmitglieder, die als Helfer eingesetzt werden, sind bei ordentlicher Bestätigung durch die Veranstaltungsleitung nach den gleichen Grundsätzen wie Mitglieder während der Veranstaltung versichert (siehe Punkt 3.1).
Für Helfer können darüber hinaus angemessene Entschädigungen nach vorheriger Festlegung durch die Leitung gezahlt werden.
Bareinzahlungen zu Veranstaltungen sind mit der Unterschrift des Einzahlers zu versehen.

7. Spenden

Mitglieder, Helfer oder Eltern, die entsprechend dieser Finanzordnung auf ihren Anspruch auf Vergütung zugunsten des Vereins verzichten, können diese Beträge spenden.

 

Dresden, 03.01.2020

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