Auf der Grundlage von § 8 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 25.11.2019 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Jahresbeitrag |
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– Aktive Mitglieder |
80,00 € |
– Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre |
36,00 € |
– Jugendliche von 15 - 18 Jahren |
42,00 € |
– Studenten und Auszubildende, Schüler, |
54,00 € |
– Familienbeitrag |
170,00 € |
– Grundbeitrag Erwachsene |
40,00 € |
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt jährlich. Der Beitrag ist jeweils zum 1.Januar fällig und ist auf das Konto des SV Robotron ohne besondere Aufforderung zu überweisen. Bei Mahnung wird zusätzlich je Mahnung eine Gebühr von 3,00 € berechnet.
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.
Diese Beitragsordnung gilt ab 01.01.2020.
Rita Winkler Ulf Heinemann
Schatzmeister 1.Vorsitzender